Kanada hat entschieden, dass die Ausweitung seines Gesetzes zur medizinisch assistierten Sterbehilfe auf Menschen, deren einzige Erkrankung eine psychische ist, ein bisschen so ist, als wolle man IKEA-Möbel ohne Anleitung zusammenbauen – am besten auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die Regierung kündigte am Mittwoch an, die Ausweitung auszusetzen, und verwies auf einen Mangel an Konsens darüber, wer tatsächlich anspruchsberechtigt wäre.

Der Schritt folgt einer Empfehlung eines Parlamentsausschusses aus dem früheren Jahresverlauf, wonach die medizinisch assistierte Sterbehilfe – in Kanada als Maid bekannt – nicht auf diese Gruppe ausgeweitet werden sollte. Justizminister Sean Fraser sagte: „Auch wenn es zu diesem Thema keinen perfekten Konsens gibt, glauben wir, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Ansatz ist.“ Was so viel heißt wie: „Wir fassen das im Moment lieber nicht mit der Kneifzange an.“

Befürworter einer Ausweitung des Programms argumentieren, dass ein Verzicht darauf die verfassungsmäßigen Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen verletze und ihnen den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung verwehre. Ein Bundesgerichtsverfahren ist noch anhängig, das die frühere Entscheidung der Regierung anficht, den Zugang zu Maid für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verzögern. Fraser räumte ein, dass der Oberste Gerichtshof irgendwann eingreifen könnte, denn nichts sagt so sehr „gefestigte Rechtslage“ wie eine drohende Verfassungsklage.

Die Ankündigung vom Mittwoch bedeutet, dass Kanadier mit einer psychischen Erkrankung als einziger Erkrankung bis März 2027 keinen Zugang zur assistierten Sterbehilfe erhalten werden, wie zuvor geplant. Stattdessen will die Regierung in den kommenden Wochen ein neues Gesetz einbringen, das diese Ausweitung auf unbestimmte Zeit aussetzt. Dieses Gesetzesvorhaben soll es auch Patienten mit einer fortschreitenden unheilbaren Krankheit ermöglichen, der assistierten Sterbehilfe zuzustimmen, bevor sich ihr Gesundheitszustand so weit verschlechtert, dass sie dazu nicht mehr in der Lage sind – doch die endgültige Entscheidung liegt bei den einzelnen Provinzen. Vorausverfügungen sind nach Bundesrecht derzeit nicht legal, obwohl Quebec sie für Menschen mit schweren und unheilbaren Krankheiten erlaubt.

„Das sind keine einfachen Entscheidungen, aber wir glauben, dass sie die richtigen sein werden“, sagte Fraser, möglicherweise mit einem Blick zum Ausgang.

Medizinisch assistierte Sterbehilfe wurde 2016 in Kanada für Menschen mit tödlichen Krankheiten legal, die noch immer die überwiegende Mehrheit der Fälle ausmachen. Nach einem Gerichtsverfahren in Quebec wurde sie 2021 auf Menschen mit unheilbaren Erkrankungen ausgeweitet, deren Tod jedoch nicht unmittelbar bevorsteht – bekannt als „Track two“-Maid. Kanada wollte die Ausweitung auf psychische Erkrankungen allein ursprünglich 2023 vornehmen, verschob sie jedoch zweimal, um die mögliche Umsetzung zu prüfen – was eine vornehme Umschreibung dafür ist, dass man mehr Zeit braucht, um herauszufinden, ob das eine gute Idee ist.

Befürworter der Ausweitung sagen, Menschen mit psychischen Erkrankungen sollten dieselben Rechte haben wie Patienten mit anderen Krankheitsarten. Claire Brosseau, eine Frau mit behandlungsresistenter bipolarer Störung Typ 1, die Teil des Bundesverfahrens ist, sagte der BBC Anfang des Jahres, Sterbehilfe würde ihr „einen sicheren Tod“ bieten. Doch es wurden Bedenken geäußert, ob psychische Erkrankungen von der Medizin ausreichend verstanden werden, um eine angemessene Anspruchsberechtigung festzustellen. „Wenn ich höre, dass es in der medizinischen Fachwelt keinen Konsens über die Unheilbarkeit bestimmter psychischer Erkrankungen gibt, ist das für mich ein echter Grund zur Sorge“, sagte Fraser.

Einige Experten haben auch weiterreichende Bedenken geäußert, dass Kanadas Sterbehilfeprogramm zu einem Werkzeug geworden ist, um Leiden von Menschen zu lindern, denen mit einem besseren Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und Gesundheitsversorgung besser gedient wäre – und nicht als letzte Option. In einem Bericht Anfang des Jahres stellte ein Parlamentsausschuss konkurrierende Meinungen fest, empfahl jedoch, Kanada solle „Personen, deren einzige zugrunde liegende medizinische Erkrankung eine psychische ist, auf unbestimmte Zeit“ von der assistierten Sterbehilfe ausschließen. Er fügte hinzu, es bestehe ein „dringender Bedarf an einem erweiterten und gerechteren Zugang zu angemessenen psychischen Gesundheitsdiensten“.

Die Schlussfolgerungen kamen, nachdem die Ausschussmitglieder von Ärzten, Befürwortern und Experten aus Ländern gehört hatten, die assistierte Sterbehilfe für Menschen mit ausschließlich psychischen Erkrankungen erlauben, wie die Niederlande und Belgien. Nicht alle Ausschussmitglieder stimmten zu, und einige veröffentlichten eine abweichende Stellungnahme.