In einer aufregenden Aktualisierung, die sicherlich Grant-Administratoren auf die Stuhlkante bringt, hat NASA einen frischen Satz von Richtlinien für seine Zuwendungs- und Kooperationsvereinbarungsempfänger herausgegeben, komplett mit Fristen, Akronymen und einer eher deutlichen Erinnerung an Diversitätsinitiativen.
Zunächst die bürokratischen Grundlagen: Wenn Sie unbedingt wissen wollen, wie es um Ihren Zuschuss steht, können Sie das NASA General Information Request Form ausfüllen und eine automatisierte E-Mail erhalten – denn nichts sagt „Weltraumforschung“ wie eine Formular-E-Mail. Für bereits Geförderte hat NASA hilfreicherweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Grant and Cooperative Agreement Manual (GCAM) in ein eigenständiges Dokument getrennt, gültig ab FY2025, das alle Zuschüsse unter 2 CFR 1800 abdeckt (was für Uneingeweihte NASAs Übernahme von 2 CFR 200 ist). Aufregendes Zeug, wir wissen.
Aber halt, es gibt mehr! In einem Schritt, der wahrscheinlich einige Auftragnehmer ihren Kaffee verschütten ließ, hat das NASA Office of Procurement am 23. Januar 2025 ein Memo herausgegeben, das alle Zuwendungs- und Kooperationsvereinbarungsempfänger anweist, sofort alle DEIA-Aktivitäten einzustellen, die für ihre Zuschüsse erforderlich sind. Das umfasst DEIA-Plananforderungen, Schulungen, Workshops, Berichterstattung, Personalüberlegungen und jede andere direkte oder indirekte Aktivität im Zusammenhang mit Diversität, Gleichberechtigung, Inklusion und Barrierefreiheit. Wenn Sie Zuschussanforderungen entdecken, die gegen diese Richtlinie verstoßen, sollen Sie Ihren zuständigen Grant Officer benachrichtigen – dessen Kontaktdaten auf Ihrer NF 1687, Notice of Award, stehen. Denn nichts sagt „Partnerschaft“ wie eine Unterlassungsverfügung.
Für diejenigen, die ihre Zuschüsse anpassen möchten, gibt es praktische Vorlagen für Administrative Supplement Requests und Principal Investigator (PI) Change Requests, die Sie an NSSC-ADMIN-SUPPLEMENT REQUEST bzw. NSSC-Grants-PI-Transfer per E-Mail senden können. Und bitte, um alles in der Welt, verwenden Sie das NASA Insignia Format aus den Richtlinien – es dient, wie sie sagen, der Sensibilisierung für eine breitere und vielfältigere Bevölkerung. (Wir sind uns nicht sicher, ob die Ironie beabsichtigt ist.)
Geld kommt über das Payment Management System (PMS) des Department of Health and Human Services (HHS), das Ihnen Anweisungen zur Registrierung und Beantragung von Mitteln gibt. Und ja, es gibt eine Hotline: 1-877-614-5533, denn selbst Bundesbehörden wissen, dass Sie Hilfe brauchen werden.
Nun zum lustigen Teil: Berichterstattung. Alle Empfänger müssen jährliche Leistungsberichte 60 Tage vor dem Jahrestag des Beginns des Leistungszeitraums (POP) einreichen. Halbjährliche Bundesfinanzberichte (FFRs) sind bis zum 30. April für den Zeitraum 1 (1. Oktober – 31. März) und bis zum 30. Oktober für den Zeitraum 2 (1. April – 30. September) fällig. Endgültige FFRs sind 120 Tage nach Ende des POP fällig. Markieren Sie Ihre Kalender, Leute – oder besser noch, stellen Sie eine wiederkehrende Erinnerung ein.
Wenn Sie das Gefühl haben, diskriminiert worden zu sein (was angesichts der DEIA-Pause etwas unangenehm sein könnte), können Sie eine Beschwerde bei der NASA OIG Hotline unter 1-800-424-9183 oder online unter https://oig.nasa.gov/hotline.html einreichen. Die Adresse lautet 300 E Street, S.W., Suite 8V39, Washington, DC 20546-0001. Und vergessen Sie nicht, Grants.gov, NSSC Grants Payment Package, NSPIRES und SAM für all Ihre anderen bürokratischen Bedürfnisse zu besuchen.
Also, da haben Sie es: NASA will, dass Ihr Geld richtig ausgegeben wird, Ihre Berichte pünktlich sind und Ihre DEIA-Aktivitäten auf Eis liegen. Viel Glück.