Bristol Grooming-Prozess: Richter sagt, man darf wissen, dass es passiert – nur nicht die Einzelheiten
Sechs Männer stehen in Bristol vor Gericht wegen Grooming und sexuellen Missbrauchs von Teenager-Mädchen, aber ein Richter hat die Berichterstattung über vollständige Details unter Berufung auf Zeugenkontaminationsrisiken verboten – die Öffentlichkeit bekommt eine Schlagzeile und sonst wenig.
Sechs Männer stehen vor dem Bristol Crown Court vor Gericht, angeklagt genau der Art von Dingen, die normalerweise Schlagzeilen machen – nur dass man diesmal nicht erfahren darf, wer sie sind oder was sie angeblich getan haben.
Die Angeklagten sollen Teil einer größeren Gruppe sein, die über mehrere Jahre hinweg verletzliche Teenager-Mädchen in der Stadt groomed und sexuell missbraucht hat. Alle sechs bestreiten die Vorwürfe, die „mehrere Geschädigte“ umfassen. Der Prozess soll 12 Wochen dauern, aber Berichterstattungsbeschränkungen bedeuten, dass vollständige Details – einschließlich der Namen der Angeklagten – unter Verschluss bleiben.
Medienorganisationen, darunter der Guardian, legten gegen die Beschränkungen Einspruch ein. Richterin Macmillan, die den Prozess leitet, erlaubte die Berichterstattung einiger Informationen und erkannte „öffentliche Besorgnis über ‚Grooming-Banden‘“ und ein „besonderes öffentliches Interesse“ an Transparenz an. Sie hob das Redeverbot jedoch nicht vollständig auf.
Anfang dieses Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft erfolgreich eine Verschiebung aller Berichterstattung bis zum Urteilsspruch, mit der Begründung, dass sie die Justiz gefährden könnte. Diese Woche setzten sich Medien unter Berufung auf die Öffentlichkeit der Justiz zur Wehr. Doch die Richterin ließ sich nicht überzeugen und verwies auf ein „erhebliches Risiko“, dass die Aussagen von Zeugen durch zeitgleiche Berichterstattung verunreinigt werden könnten.
„Angesichts des öffentlichen Interesses, das dieser Prozess wahrscheinlich auf sich ziehen wird, bin ich überzeugt, dass jede zeitgleiche Berichterstattung über Beweise in diesem Verfahren wahrscheinlich zur Kenntnis von Zeugen gelangt und zu einem erheblichen Risiko der Zeugenkontamination führen würde“, sagte sie. „Dies wiederum würde die Aussicht auf ein faires Verfahren untergraben.“
Also kann die Öffentlichkeit vorerst wissen, dass der Prozess existiert und worum es vage geht – nur nicht die lästigen Einzelheiten, die die öffentliche Debatte tatsächlich informieren könnten.
The Good Times
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