In einer Entscheidung, die genau niemanden überraschen wird, der den Ersten Verfassungszusatz gelesen hat, erklärte Bundesrichter Jorge L. Alonso für den nördlichen Bezirk von Illinois, dass die Trump-Regierung mit ihrem Druck auf Tech-Unternehmen eine verfassungsrechtliche Grenze überschritten hat. Die Regierung beschloss in ihrer unendlichen Weisheit, dass es eine gute Verwendung ihrer Zeit sei, Facebook und Apple unter Druck zu setzen, Gruppen und Apps zu entfernen, die ICE verfolgen. Richter Alonso sah das jedoch anders und erließ eine einstweilige Verfügung zugunsten der Kläger, Kassandra Rosado, die die Facebook-Gruppe ICE Sightings - Chicagoland betreibt, und der Kreisau Group, den Entwicklern der Eyes Up-App.
Richter Alonso hat diese Begründung nicht einfach aus der Luft gegriffen; er stützte sich stark auf eine einstimmige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus einem Fall von 2024. Dieser Fall zeigte das unwahrscheinliche Duell der NRA gegen Maria Vullo, die ehemalige Superintendentin der New Yorker Abteilung für Finanzdienstleistungen. Die Entscheidung des Höchstgerichts in dieser Angelegenheit stellte klar, dass Regierungsbeamte private Unternehmen nicht einfach einschüchtern können, um unliebsame Meinungsäußerungen zu unterdrücken – ein Konzept, das der vorherigen Regierung offenbar entgangen ist.
Die Kläger, Kassandra Rosado und die Kreisau Group, argumentierten, dass diese Druckkampagne ein offensichtlicher Versuch war, ihre Fähigkeit zu unterdrücken, Informationen über Einwanderungsvollzugsaktivitäten zu teilen und darauf zuzugreifen. Ihre Werkzeuge, die Facebook-Gruppe ICE Sightings - Chicagoland und die Eyes Up-App, dienen als Gemeinschaftsressourcen zur Verfolgung von ICE-Bewegungen. Das Gericht stimmte zu, dass die Handlungen der Regierung wahrscheinlich ihre Rechte aus dem Ersten Verfassungszusatz verletzten, was zur einstweiligen Verfügung führte, die solche Nötigung blockiert.
Dieser Fall unterstreicht ein wiederkehrendes Thema in der modernen Regierungsführung: Beamte versuchen, durch Hinterzimmer-Drohungen zu erreichen, was sie durch gesetzliche, transparente Mittel nicht schaffen können. Die Entscheidung bekräftigt, dass die Regierung private Plattformen wie Facebook und Apple nicht für ihre Zensurdrecksarbeit einspannen kann. Es ist ein Sieg für Verfechter der Meinungsfreiheit und eine Erinnerung daran, dass selbst Bemühungen, die auf Einwanderungsvollzugsaktivitäten abzielen, den grundlegenden Prinzipien der Verfassung folgen müssen.