James Watt, der BrewDog-Gründer, der die schuldengeplagte ‚Punk‘-Brauerei Anfang des Jahres abgestoßen hat, sieht sich nun Beschwerden bei der britischen Datenschutzbehörde gegenüber – wegen seines überraschenden Rückkaufangebots. Der Guardian erfuhr, dass Watts E-Mail-Kampagne an Tausende ehemaliger Investoren – genannt ‚Equity Punks‘ – für Aufsehen und GDPR-Bedenken gesorgt hat.

Im März wurden BrewDog-Marke, IP, britische Brauereien und 11 Bars für 33 Millionen Pfund an die US-Cannabis- und Getränkefirma Tilray verkauft, wodurch die Aktien von über 200.000 Crowdfunding-Investoren wertlos wurden. Am Mittwoch kündigte Watt einen Plan an, die Firma über ein neues Unternehmen namens Second Best zurückzukaufen, unterstützt von 43.000 dieser Investoren. Der Vorschlag beinhaltete, Aktionäre zu kontaktieren und ihnen den ‚exakt gleichen Anteil an Second Best, den Sie einst an BrewDog hielten, kostenlos‘ anzubieten.

Mehrere Empfänger von Watts E-Mail äußerten Verwirrung darüber, wie er an ihre Kontaktdaten gelangt war, was Bedenken wegen eines möglichen GDPR-Verstoßes auslöste. Watt bestritt jegliches Fehlverhalten und erklärte, die Kommunikation sei ‚nach rechtlicher Beratung, unter Verwendung rechtmäßig erlangter Daten und im Zusammenhang mit ihren berechtigten Interessen als Aktionäre‘ erfolgt. Wie die Daten beschafft wurden, erläuterte er nicht.

Das Information Commissioner's Office (ICO), das für Datenschutz zuständig ist, prüft nun Beschwerden ehemaliger Aktionäre. Marc Knox, ein ehemaliger Equity Punk, sagte, er habe zunächst über die E-Mail gelacht, sich dann aber gefragt: ‚Wie kommt dieser Witzbold an meine Daten?‘

Der Guardian erfuhr, dass weder Tilray noch AlixPartners, der Verwalter des Restes von BrewDog, Watt solche Informationen zur Verfügung gestellt haben. Ravi Naik, Rechtsdirektor der Datenschutzspezialisten AWO, sagte, der Fall werfe erhebliche Fragen auf, auch wenn ein Verstoß noch nicht klar sei.

Tilray bestätigte, dass es im Rahmen der Übernahme keine Aktionärsdaten erworben und keine Kommunikation autorisiert habe. Das ICO lehnte eine Stellungnahme zu Einzelfällen ab.